Einbruch: Schadenersatz durch Versicherung?

Urlaubszeit ist gleichzeitig auch Einbruchszeit, oft weigern sich dann auch noch die Versicherungen zu zahlen und dadurch den Schaden zu ersetzen. Kleine Nachlässigkeiten wie eine Katzenklappe in der Haustür können den Versicherungsschutz bereits gefährden. Tipps auf was man achten sollte.

Nur wenigen Menschen wünscht man so sehr die Pest an den Hals wie Einbrechern. Sie klauen nicht nur alles, was nicht niet- und nagelfest ist, sie dringen gleichzeitig auch in die Privatsphäre ein und rauben den Opfern damit auch die Sicherheit des geschützten Zuhauses.

Ein Einbruch macht mehr als nur Ärger

Zu guter letzt muss man auch noch endlose Diskussionen mit der eigenen Hausrat-Versicherung führen. Sie besteht zunächst einmal, und mit Recht, darauf, zwei wichtige Punkte zu klären:

  • Ist der Wohnungseigentümer davon marschiert und hat die Fenster offen gelassen?
  • Oder war womöglich die Balkontür gekippt?

Dann hätte er die Diebe ja regelrecht eingeladen. Im Übrigen zählt nicht nur eine gekippte Balkontür als Einladung, auch eine Katzenklappe in der Wohnungstür gehört dazu. So urteilte das Amtsgericht Dortmund in einem solchen Fall, wertete das als grobe Fahrlässigkeit, die den Kunden den Versicherungsschutz kostete.

Katzenklappe

Katzenklappe – Foto © mariesacha – Fotolia.com

Bei der zweiten Frage geht es darum, ob der Einbruch womöglich nur fingiert ist. Auch so etwas gibt es. Das Oberlandesgericht Köln war in der Beziehung äußerst penibel. Es war nicht mehr festzustellen, wie der Dieb in die Wohnung gelangt sein konnte, ein Nachschlüssel war ebenfalls nicht angefertigt worden. In der Konsequenz wurde der eingeklagte Schadensersatz von 50.000 Euro abgelehnt.

Die Versicherung erwartet Vorbeugung

Auch wenn der Einbruch weder selbst inszeniert noch selbstverschuldet war, können die Opfer von Einbrüchen dennoch eine Menge Überraschungen erleben. So reicht es bei weitem nicht aus, eine Immobilie mit einem Schloss zu sichern, um Schadenersatz von der Versicherung zu erhalten. Es muss zusätzlich eine, dem Hindernis angemessene, Kraftanstrengung nötig sein, um ein solches Schloss dann zu knacken. Das Landgericht Essen verweigerte mit dieser Begründung einem Garagenbesitzer den Schadenersatz für seine geklauten Autoreifen. Der korrodierte Verschlussbolzen hatte es den Dieben zu leicht gemacht. Ein sicheres und intaktes Türschloss sollte daher Pflicht sein!

VertragMan sollte auch nicht mit Geld von der Versicherung rechnen, wenn man beispielsweise ein Schaden am Gebäude erleidet, den man jedoch nicht ausbessern lässt. Versicherungen sind nicht verpflichtet, fiktive Reparaturkosten zu erstatten. Und wie so oft im Leben sollte man sich auf gar keinen Fall auf Aussagen von Maklern verlassen. Hier hatte ein Kunde seinem Makler das Ausfüllen des Vertrages für die Hausratsversicherung überlassen und die von ihm gemachten Angaben vor der Unterschrift nicht mehr kontrolliert. Das war keine sonderlich gute Idee. Der Kunde musste später einen Versicherungsfall melden und bekam mit der Versicherung Schwierigkeiten, weil er in den Vertragsunterlagen keine Angaben zu zwei vorherigen kleinen Einbruchdiebstählen gemacht hatte.

Laut Kriminalstatistik steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren stark an, Alarmanlagen und Überwachungskameras sind inzwischen schon Verkaufsschlager, die man bei so manchem Discounter bekommt.  Allerdings nicht immer erfüllen die Geräte die erhofften Erwartungen, beim Kauf sollte man daher auf Praxistests und Vergleiche achten, hilfreich können hier auch unsere Tests sein.

Einbrüche geschehen längst nicht mehr nur im Dunkeln

rolladensicherungUnd Einbruchsgefahr besteht keineswegs nur in der Dunkelheit, auch am helllichten Tag ist man vor Einbrechern nicht sicher. Oft genug kommen Wohnungseigentümer nach einem langen Arbeitstag nach Hause und stehen vor ihrer eigenen offenen Wohnungstür. Während der Abwesenheit haben Einbrecher die Tür aufgehebelt und sich Zugang zur Wohnung verschafft. Dabei haben sie alle möglichen Wertegegenstände mitgehen lassen. Der Laptop ist ebenso weg wie die Spiegelreflexkamera, inklusive allen Zubehörs, 500 Euro Bargeld und Schmuck. Bezieht man die beschädigte Wohnungstür mit ein, beläuft sich der Schaden auf geschätzte 8.000 Euro.

Entsprechend der aktuellen Kriminalstatistik sind insbesondere die Tageswohnungseinbrüche besonders stark angestiegen. Die regelmäßige Abwesenheit der Wohnungseigentümer während des Tages wird immer häufiger von Einbrechern ausgenutzt. Es ist daher ratsam, zum Schutz vor Haus- und Wohnungseinbrüchen zweigleisig vorzugehen. Im Vordergrund steht dabei eindeutig die Prävention in Form von Gebäude- und versicherungstechnischem Einbruchschutz. Dabei geht es unter anderem darum, den Einbrecher solange an seinem Versuch zu hindern, bis er ihn erfolglos aufgibt. Nach Polizeiangaben geschieht dies meist schon nach wenigen Minuten, 42% aller Einbrüche können auf diese Art verhindert werden.

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Eine gute Hausratversicherung ist wichtig

Die Hausratsversicherung kann ein zusätzlicher Schutz sein, sie ersetzt sämtliche Schäden, die am Hausrat entstehen, bzw. entstanden sind, inklusive Vandalismus und Einbruchdiebstahl.

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Hausratversicherungen sind Sachversicherungen, die den überwiegenden Teil der Gegenstände, die sich in einer Wohnung befinden, umfassen und eine Vielzahl von Schadensursachen abdecken. Üblicherweise wird der Hausrat zum Wert des Wiederbeschaffungspreises versichert. Dabei handelt es sich um die Summe, die für die Wiederbeschaffung der Gegenstände zum Neuwert aufgewendet werden muss. Neben dem Schutz vor Zerstörung, Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm und Raub schließt die Hausratversicherung auch Schäden durch Einbruchdiebstahl ein.
In der Regel hat ein Einbruch gleichzeitig den Eigentumsdiebstahl zur Folge. Die dadurch entstehenden Kosten übernimmt die Versicherung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Einbrecher hat sich unbemerkt Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft und sich dort versteckt
  • Der Einbrecher hat falsche Schlüssel oder ein Werkzeug benutzt und sich auf diese Weise Zutritt zu der von Ihnen abgeschlossenen Wohnung verschafft
  • Der Einbrecher hat zuvor Schlüssel gestohlen, mit denen er sich im nachhinein Zutritt zur Wohnung verschafft

Hausratversicherungen entschädigen die Versicherungsnehmer innerhalb der vertraglich festgelegten Versicherungssumme über die bei Einbrüchen entstandenen Schäden. Der Versicherungsnehmer erhält von der Hausratversicherung den Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um den entwendeten oder beschädigten Gegenstand wiederzubeschaffen. Sollte die Möglichkeit bestehen, beim Einbruch beschädigte Gegenstände wieder instand zu setzen bzw. zu reparieren, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Reparatur sowie für den dabei entstehenden Wertverlust.

Um einen vollständigen Schadenersatz sicherzustellen, ist es wichtig, die Versicherungssumme an den Wert des Hausrats anzupassen und regelmäßig zu überprüfen. Es ist wichtig, wertvollen Schmuck oder vorhandene Antiquitäten möglichst genau abzuschätzen und bei der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Gegenstände handelt, die Einbrecher besonders gerne mitnehmen. Geschieht dies nicht und die Versicherungssumme ist am Ende zu niedrig, sind Sie bei einem Schaden unterversichert.
Für eine korrekte Ermittlung der Versicherungssumme wird zwischen zwei allgemein anerkannten Verfahren gewählt:

  • Die Versicherungssumme orientiert sich anhand der Wohnfläche, pro Quadratmeter wird ein pauschalisierter Betrag in Höhe von 650 Euro veranschlagt
  • Eine detaillierte Liste sämtlicher in der Wohnung befindlicher Gegenstände inklusive des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes

Die erste Variante der Versicherung anhand der Wohnfläche ist dabei das am meisten angewandte Verfahren. Die Versicherungssumme ist auf dieser Basis schnell und einfach ermittelt, obendrein bietet sie einen Ausschluss in Bezug auf den Passus der Unterversicherung.

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Autor ae

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